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ÖFFNUNGSZEITEN
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09-12 & 15-18 Uhr |
Mittwoch | 09-12 Uhr |
Donnerstag | 09-12 & 15-18 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Samstag | 09-12 Uhr (nur jeder 1. im Monat) |
Sonntag | geschlossen |
PRIVAT VERSICHERTE PATIENTEN & BEAMTE
Private Krankenkassen sowie die Beihilfestellen für Beamte und Postbeamte erstatt die Behandlungskosten voll oder zumindest zum überwiegenden Teil (in Abhängigkeit zum gewählten Tarif Ihrer Krankenkasse). Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GeBüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei einigen Leistungen überschreiten wir die in den Gebührenverzeichnissen genannten Höchstsätze, da wir sonst nicht kostendeckend arbeiten können. Im Anschluss an eine Beratung/Untersuchung/Erstaufnahme werden wir Sie schriftlich über die in unserer Praxis fälligen Behandlungskosten sowie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufklären. Sie erhalten eine Kopie dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungsformulare. Bitte beachten Sie, dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente von Ihrer PVK nicht erstattet werden und auch nicht in unserer Kostenaufklärung enthalten sind.
GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN MIT ZUSATZVERSICHERUNGEN FÜR HEILPRAKTIKER
Private Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten meist anteilig (oft sind die Leistungen auf einen Höchstbetrag pro Jahr begrenzt) in Abhängigkeit zum gewählten Tarif. Die Rechnungsstellung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei einigen Leistungen überschreiten wir die in den Gebührenverzeichnissen genannten Höchstsätze, da wir sonst nicht kostendeckend arbeiten können. Im Anschluss an eine Beratung/Untersuchung/Erstaufnahme werden wir Sie schriftlich über die in unserer Praxis fälligen Behandlungskosten sowie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufklären. Sie erhalten eine Kopie dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungsformulare. Bitte beachten Sie dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente nicht erstattet werden.